Sie müssen in Deutschland eine KFZ Haftpflichtversicherung besitzen um überhaupt ein Auto auf den öffenltichen Straßen fahren zu dürfen. Die Pflicht eine KFZ Haftpflichtversicherung zu besitzen ist von dem Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Grund für die KFZ Haftpflichtversicherung liegt darin begründet, dass Sie grundsätzlich für alle Schäden die Sie an Dritten verursachen, unbegrenzt haften müssen. Verursachen Sie zum Beispiel einen Unfall zahlt Ihre KFZ Haftpflichtversicherung den Schaden. Da aber der Schaden bei ein Unfall schnell bis zu mehreren Hundert Tausend Euro betragen kann, besteht kaum eine Möglichkeit dieses Risiko privat zu tragen. Deswegen ist es auch für Sie vorteilhaft eine KFZ Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Beispiel für den Sinn einer KFZ Haftpflichtversicherung:
"Stellen Sie sich vor Sie fahren mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto. Das Auto wird von einem Familienvater geführt welcher durch den folgenden Unfall dauerhaft geschädigt ist und nicht mehr arbeiten kann. Da Sie hier für den Schadenersatz, einen möglichen Hausumbau, die Therapien des Vaters und sämtliche weitere Kosten die auf Grund des Unfalles entstehen, aufkommen müssen, brauchen Sie eine KFZ Haftpflichtversicherung. Denn bei so einem Unfall kann es auch schon mal zu Schäden in Millionen Höhe kommen. Und die müssen Sie bezahlen!"
Wenn Sie ein Auto neu anmelden, starten Sie bei einer KFZ Haftpflichtversicherung mit der Schadenfreiheitsklasse von 1. Dies entspricht einem Prozentsatz von etwa 120 bis 140 Prozent, je nach KFZ Haftpflichtversicherer. Für jedes Jahr welches Sie Ihr Auto Schadenfrei fahren, senkt Ihr KFZ Haftpflichtversicherer die so genannte Schadenfreiheitsklasse nach unten. Dadurch sinkt auch gleichzeitig Ihr zu zahlender Beitrag. Wenn Sie erstmals eine KFZ Haftpflichtversicherung auf sich zulassen, starten Sie mit der Schadenfreiheitsklasse 0. Nach einem halben Jahr kommen Sie in die Schadenfreiheitsklasse ½ und nach einem ganzen Jahr in die Schadenfreiheitsklasse 1. Sie müssen aber jedes Jahr komplett das Auto angemeldet haben und natürlich auch keinen Schaden verursacht haben, den Sie über Ihren KFZ Haftpflichtversicherer abgewickelt haben.
Teilkaskoversicherung:
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ Haftpflichtversicherung können Sie auch optinal eine KFZ Teilkaskoversicherung abschließen. Hierbei handelt es sich um eine KFZ Versicherung welche mögliche Schäden an Ihrem eigenen Auto absichert. Welche Schäden die KFZ Teilkaskoversicherung übernimmt und weitere Informationen zu der KFZ Teilkaskoversicherung finden Sie auf der gleichnamigen Unterseite.