Viele junge Menschen möchten schnell eigenständig mobil sein und sich ohne Ihre Eltern fortbewegen können. Dazu eignet sich der Rollerführerschein am besten. Denn der Rollerführerschein, ist der einzige Führerschein welcher ab 16 Jahren gemacht werden kann und die Person berechtigt ein Fahrzeug zu führen. Die EU Führerscheinklasse für den Rollerführerschein wird als A bezeichnet. Diese berechtigt den Besitzer zum führen eines zwei oder dreirädrigen Fahrzeuges (in der Regel ein Moped oder Roller) welches allerdings nicht schneller fahren darf, als maximal 45 Km/h. Einen Rollerführerschein können auch Personen ab 15,5 Jahren abschließen und berechtigen diesen, auch ein entsprechend den Vorgaben gerechtes Fahrzeug zu führen.
Da ein Roller oder Kleinkraftrad auch auf den öffentlichen Straßen gefahren wird, benötigt auch ein Roller eine Versicherung. Für eine Motorrollerversicherung ist ein einfaches und allseits bekanntes Versicherungskennzeichen ausreichend. Dieses erhalten Sie bei jeder Versicherung. Die Motorrollerversicherung beinhaltet eine Haftpflichtversicherung und versichert den Führer des Rollers für mögliche Schadenersatzansprüche von Dritten.