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Motorradfuehrerschein

Wenn Sie auf den öffentlichen Straßen ein Motorrad fahren wollen, dann benötigen Sie einen Motorradführerschein. Der Motorradführerschein wird nach der allgemeinen EU Führerscheinklasse als Klasse A bezeichnet. Jedoch handelt es sich bei dem Motorradführerschein der Klasse A um ein unbeschränktes Motorrad welches Sie erst ab dem 25. Lebensjahr frei fahren dürfen. Der Motorradführerschein der Klasse A schließt zudem die weiteren Motorradführerschein Klassen A1 und M mit ein. Für alle Personen unter 25 Jahre wurde der Motorradführerschein der Klasse A1 eingeführt. Dieser darf ab dem 16. Lebensjahr gefahren werden, jedoch beträgt hier die maximale Höchstgeschwindigkeit für das Motorrad nur 80Km/h. Mit der Klasse A1 dürfen Motorräder mit einem Hubraum von über 50ccm³ aber maximal 125ccm³ gefahren werden.


Wenn Sie den Motorradführerschein machen wollen, dann müssen Sie zuerst die theoretische Prüfung für den Motorradführerschein bestehen. Im Anschluss benötigen Sie für die Zulassung zu der praktischen Motorradführerschein Prüfung mindestens 6 Fahrstunden und 12 Sonderfahrten. Die Sondefahrten für den Motorradführerschein beinhalten die Autobahnfahrt, Nachtfahrt und die Überlandfahrt.