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Auto Unfälle in Deutschland

In Deutschland gilt das Recht, dass Sie für jeden Schaden den Sie einem Dritten zufügen auch für den Schaden unbegrenzt haften. Da ein Autounfall und der dadurch verursachte Schaden schnell mehrere Tausend Euro betragen kann, stellt dies ein schwer finanzielles Risiko für jede Person dar. Während zum Beispiel ein normaler Blechschaden an einem fremden Auto durchaus mit eigenen Ersparnissen noch zu bezahlen ist, kann ein Personenschaden bis in den Millionen Euro Schaden gehen. Grundlegend wird bei den Autounfällen folgende Typen von Unfällen unterschieden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Immaterielle Schäden 
  • Vermögensschäden

Der Geschädigte hat in dem deutschen Recht die Möglichkeit den KFZ Versicherer des Unfallverursachers in Regress zu nehmen. Dadurch wird gewährleistet, dass der geschädigte in jeden Fall seinen Schaden bezahlt bekommt.


Personenschaden:

Bei einem Personenschaden ist mindestens ein Insasse von dem am Unfall beteiligen Autos, verletzt worden. Nicht selten verursachen Personenschäden einen großen Schaden welche viele tausende Euro kostet. Denn bei einem Personenschaden kann, die geschädigte Person zum Beispiel eine Lähmung davon tragen oder bestimmte Körperteile können nicht mehr bewegt werden. Um diese Probleme oder Schwierigkeiten zu mindern, benötigt die Person unterschiedliche und teure Therapien. Unter unglücklichen Umständen kann die Person nicht mehr Arbeiten gehen oder muss jeden Tag gepflegt und betreut werden. Für all diese Kosten muss der Unfallverursacher aufkommen.



Sachschäden:

Im Gegensatz zu einem Personenschaden beschränkt sich der Sachschaden nur und ausschließlich auf zerstörte oder beschädigte Gegenstände. Zu einem Sachschaden gehört zum Beispiel das am Unfall beteiligte Auto, mögliche Gebäude oder Gegenstände an Straßen wie zum Beispiel eine Autoleitplanke.  Auch die Beschädigung von Bäumen gehören zu einem Sachschaden. Der bekannteste und häufigste Sachschaden ist aber der normale Blechschaden.



Immaterielle Schäden:

Ein immaterieller Schaden liegt immer dann vor, wenn „höchstpersönliche Rechtsgüter“ wie der Anspruch auf Leben, Gesundheit und Körper beeinträchtigt wird. Die häufigste Form der immateriellen Schäden bei einem Auto Unfall liegt bei einem Schmerzensgeld für eine körperliche Beeinträchtigung. Geregelt wird der immaterielle Schaden im §253 BGB.